Haftplichtschaden

Wenn Sie nicht der Verursacher sind sondern der “Geschädigte” , dann spricht man von einem sogenannten Haftpflichtschaden.

Dies bedeutet, dass der Unfallverursacher den gesamten Schaden des Geschädigten, der durch dieses Ereignis entstanden ist, ersetzen muss (§ 249 BGB).
Bei einem Unfallschaden in Waiblingen, der von einer Kfz-Haftpflicht Versicherung reguliert wird, kann der Geschädigte die folgenden Kosten erstattet bekommen.

Dieser Schaden besteht in der Regel aus mehreren Positionen wie z.B.

 

  • Sachschaden 
  • Personenschaden 
  • Vermögensschaden

 

 

 

 

 

 

 

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