Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Honorarvereinbarung Kfz-Sachverständigenbüro (BVSK-orientiert)

§ 1 Vertragsgrundlage

(1) Grundlage der Honorarberechnung ist die BVSK-Honorarbefragung (aktuelle Fassung), insbesondere die dort dargestellten Honorarkorridore (HB III / HB V), sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart wurde.

(2) Das Sachverständigenhonorar richtet sich nach Schadenhöhe, Aufwand und Art des Gutachtens.


§ 2 Grundhonorar (schadensabhängig)

(1) Das Grundhonorar wird in Abhängigkeit der Schadenhöhe (Reparaturkosten netto bzw. Wiederbeschaffungswert im Totalschadenfall) berechnet.

(2) Maßgeblich ist der übliche BVSK-Honorarkorridor.

(3) Bei Sonderfahrzeugen, Oldtimern, Nutzfahrzeugen oder technischen Sondergutachten kann ein gesondertes Honorar vereinbart werden.


§ 3 Nebenkosten

Zusätzlich zum Grundhonorar werden folgende Nebenkosten berechnet:

  • Fotodokumentation / Bildersatz
  • Schreibkosten (Gutachtenerstellung)
  • Kopien / Ausdrucke
  • Porto / Versand / digitale Übermittlung
  • Telefon- und Kommunikationskosten
  • Fahrtkosten je Kilometer

Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand oder marktüblichen / BVSK-orientierten Sätzen.


§ 4 Korrespondenz und Kommunikation

(1) Sämtliche im Zusammenhang mit dem Gutachtenauftrag stehende Korrespondenz und Kommunikation mit Dritten, insbesondere mit Versicherungen, Gerichten, Rechtsanwälten, Staatsanwaltschaften sowie Behörden (einschließlich Finanzbehörden), ist Bestandteil der Sachverständigentätigkeit.

(2) Hierunter fallen insbesondere organisatorische und sachliche Rückfragen, die zur Erstellung und Abwicklung des Gutachtens erforderlich sind.

(3) Ein darüber hinausgehender Mehraufwand, insbesondere zusätzliche Stellungnahmen, Ergänzungen, Nachträge, wiederholte Auskünfte, Sonderauswertungen oder vertiefte schriftliche bzw. telefonische Kommunikation, wird nach dem vereinbarten Stundensatz auf Basis der BVSK-orientierten Honorarstruktur gesondert berechnet.

(4) Dies gilt auch für Korrespondenz, die nicht unmittelbar zur erstmaligen Gutachtenerstellung oder Abwicklung erforderlich ist oder über den ursprünglichen Auftrag hinausgeht.


§ 5 Zusatzleistungen / Mehraufwand

(1) Nicht im Grundhonorar enthalten sind insbesondere:

  • Gutachtenergänzungen nach Abschluss
  • Nachträge und Stellungnahmen
  • zusätzliche Auskünfte an Dritte
  • erneute Prüfungen oder Auswertungen
  • gesonderte Dokumentationen

(2) Diese Leistungen werden nach Zeitaufwand zum vereinbarten Stundensatz berechnet.


§ 6 Unfallgutachten

(1) Der Sachverständige erstellt Gutachten zur Schadenfeststellung bei Haftpflicht- und Kaskoschäden.

(2) Grundlage ist der am Fahrzeug feststellbare Zustand zum Zeitpunkt der Besichtigung.


§ 7 Restwert- und Wiederbeschaffungswert

(1) Die Ermittlung erfolgt nach anerkannten Methoden und Marktdaten.

(2) Es wird keine Gewähr für zukünftige Marktpreisentwicklungen übernommen.


§ 8 Foto- und Dokumentationsleistungen

(1) Der Sachverständige ist berechtigt, Fotos, Videos und sonstige Dokumentationen zu erstellen.

(2) Nutzungsrechte verbleiben beim Sachverständigen, soweit gesetzlich zulässig.


§ 9 Online- und Fernbeauftragung

(1) Der Vertrag kann auch elektronisch zustande kommen.

(2) Der Auftraggeber bestätigt die Richtigkeit seiner Angaben.


§ 10 Abtretung von Ansprüchen

(1) Der Auftraggeber tritt seine Ansprüche auf Erstattung der Sachverständigenkosten gegenüber dem regulierungspflichtigen Dritten (insbesondere Versicherungen) erfüllungshalber an den Sachverständigen ab.

(2) Der Sachverständige nimmt die Abtretung an.

(3) Die persönliche Zahlungspflicht des Auftraggebers bleibt unberührt.


§ 11 Haftung

(1) Haftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.

(3) Haftung für Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt.


§ 12 Vergütung und Fälligkeit

(1) Die Vergütung ist mit Rechnungsstellung sofort fällig.

(2) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.


§ 13 Datenschutz

Es gilt die Datenschutzerklärung gemäß DSGVO.


§ 14 Aufbewahrung

Unterlagen können im Rahmen gesetzlicher Fristen aufbewahrt werden.


§ 15 Gerichtsstand und Recht

(1) Es gilt deutsches Recht.

(2) Gerichtsstand für Unternehmer ist der Sitz des Sachverständigenbüros.


§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

(2) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest wirksam.

 

Fundierte persönliche

Qualifikationen und die

Zerrtifizierung durch den

BSVK gemäß 

DIN EN ISO / IEC 17024

stehen für fachliche

Kompetenz dieses

Betriebes

 

 

Die Unabhängigkeit

Ihres Gutachters entscheidet

über Ihren Anspruch

 

 

Zentrale

73061 Ebersbach a.d. Fils

Hauptstrasse 52 

Tel : 07161 - 50 776 01

info@kfz-sofort-gutachten.de

 

Repräsentanz stellen in

 

Esslingen

Ritterstrasse 5

73728 Esslingen

0711 - 35 11 11 8

 

Reutlingen

Alteburgstrasse 19

72762 Reutlingen

07121 - 15 902 55

 

Nürtingen

0162 78 386 78

72622 Nürtingen

 

Göppingen

Gartenstrasse 40

73033 Göppingen

07161-50 776 01

Stuttgart

Gutenbergstrasse 77a

70197 Stuttgart

0711- 35 11 11 8

 

Sie erreichen uns:

 

Mo. - Fr.: 08.00 - 20.00 Uhr

Sa.:         08.00 - 20.00 Uhr

 

der Sachverständige, auf

Ihrer Seite

 

 

Druckversion | Sitemap
Copyright kfz sofort Gutachten Kfz Sachverständigenbüro Ries in Stuttgart, Esslingen, Göppingen, Reutlingen und Tübingen.

Anrufen

E-Mail

Anfahrt