AGB/Recht

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Kfz-Sachverständigenbüro Kfz sofort Gutachten


§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Kfz-Sachverständigenbüro Kfz sofort Gutachteund dem Auftraggeber.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, sofern ihnen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.


§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Erstellung von Kfz-Schadengutachten, Bewertungen sowie sachverständigen Stellungnahmen.

(2) Der Sachverständige erbringt seine Leistungen unabhängig, weisungsfrei und nach bestem Wissen und Gewissen.

(3) Eine rechtliche, steuerliche oder wirtschaftliche Beratung ist nicht Vertragsbestandteil.


§ 3 Vertragsschluss

Der Vertrag kommt durch Auftragserteilung und Annahme durch das Sachverständigenbüro zustande. Die Beauftragung kann schriftlich, elektronisch oder mündlich erfolgen.


§ 4 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat alle für die Gutachtenerstellung erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß bereitzustellen und den Zugang zum Fahrzeug oder Schadensobjekt zu ermöglichen.


§ 5 Leistungsumfang

(1) Die Gutachtenerstellung erfolgt nach den allgemein anerkannten Regeln der Sachverständigenpraxis.

(2) Das Gutachten bezieht sich ausschließlich auf den zum Zeitpunkt der Besichtigung feststellbaren Zustand.

(3) Eine Gewähr für zukünftige Wert-, Markt- oder Reparaturkostenentwicklungen wird nicht übernommen.


§ 6 Korrespondenz mit Dritten

Hierzu zählen insbesondere:

  • Versicherungen
  • Gerichte
  • Rechtsanwälte
  • Staatsanwaltschaften
  • Polizeibehörden
  • Finanzbehörden (z. B. Finanzamt)
  • sonstige öffentliche Stellen und Behörden

(2) Die zur Erstellung, Abwicklung und Übersendung des Gutachtens zwingend erforderliche Kommunikation ist Bestandteil des vertraglich geschuldeten Leistungsumfangs.

(3) Der Sachverständige ist nicht verpflichtet, über diesen notwendigen Leistungsumfang hinausgehende Tätigkeiten zu erbringen. Dies betrifft insbesondere:

  • wiederholte oder vertiefte Stellungnahmen
  • ergänzende oder nachträgliche Ausarbeitungen
  • zusätzliche Auskünfte oder Erläuterungen
  • Sonderauswertungen oder weitergehende Prüfungen
  • darüberhinausgehende schriftliche oder mündliche Kommunikation

(4) Jede über den ursprünglichen Gutachtenauftrag hinausgehende Tätigkeit erfolgt ausschließlich aufgrund gesonderter schriftlicher Beauftragung durch den Auftraggeber.

(5) Ohne eine solche gesonderte Beauftragung besteht keine Verpflichtung zur Bearbeitung oder Beantwortung zusätzlicher Anfragen, soweit diese nicht zwingend zur ordnungsgemäßen Durchführung des ursprünglichen Gutachtenauftrags erforderlich sind.

 

Korrespondenz mit Behörden

(1) Die im Rahmen des Gutachtenauftrags erforderliche einfache Korrespondenz mit Behörden ist Bestandteil der beauftragten Sachverständigenleistung.

(2) Jede darüber hinausgehende Bearbeitung von Schreiben, die an die Firma Kfz sofort Gutachten gerichtet ist oder Anfragen von Behörden, insbesondere die Erstellung gesonderter Stellungnahmen, ausführlicher Erläuterungen oder zusätzlicher Ausarbeitungen, erfolgt ausschließlich nach gesondertem Auftrag des Auftraggebers.

(3) Solche zusätzlichen Tätigkeiten werden unabhängig vom Absender des Schreibens nach dem vereinbarten bzw. üblichen Sachverständigenhonorar gesondert berechnet.

(4) Eine Verpflichtung zur weitergehenden Bearbeitung besteht nur im Rahmen des ursprünglich erteilten Auftrags.


§ 7 Haftung

(1) Der Sachverständige haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.


§ 8 Abtretung

Der Auftraggeber kann seine Ansprüche auf Erstattung der Sachverständigenkosten gegenüber dem regulierungspflichtigen Dritten (insbesondere Versicherungen) erfüllungshalber an den Sachverständigen abtreten. Der Sachverständige kann diese Abtretung annehmen.


§ 9 Urheberrecht

Gutachten, Fotos und sonstige Unterlagen bleiben geistiges Eigentum des Sachverständigen und dürfen nur zum vereinbarten Zweck verwendet werden.


§ 10 Datenschutz

Es gilt die Datenschutzerklärung des Sachverständigenbüros sowie die DSGVO.


§ 11 Aufbewahrung

Der Sachverständige ist berechtigt, Unterlagen im Rahmen gesetzlicher Aufbewahrungsfristen zu speichern.


§ 12 Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Es gilt deutsches Recht.

(2) Gerichtsstand für Unternehmer ist in Ulm


§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.

(2) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

 

Fundierte persönliche

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