Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kraftfahrzeugsach-verständigenbüros Kfz sofort Gutachten in Göppingen für Fahrzeugschäden und Bewertung:
1. Geltung der Bedingungen
Die Erstellung des Gutachtens vom Auftragnehmer Kfz-Sachverständigenbüro Ulrich Ries (AN) für den Auftraggeber (AG) erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
2. Auftragserteilung
Der Auftrag zur Gutachtenerstellung ist in der Regel schriftlich zu erteilen, aber auch mündlich, telefonisch oder über andere Telekommunikationstechniken aufgegebene und so entgegen-genommene Aufträgen gelten als verbindlich.
Der AG hat dem AN alle zur ordnungsgemäßen Erstellung des Gutachtens erforderlichen Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich und ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Die AG hat insbesondere das Schadenausmaß und den Schadenumfang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadenaufnahme zu ermöglichen. Alt- und Vorschäden sind vom AG zu benennen bzw. aufzuzeigen.
Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen durch den AG oder wegen verspätet oder nicht einge-gangener Dokumente gehen zu Lasten der AG.
3. Vollmacht
Der AG legitimiert den AN zur Vornahme aller ihm erforderlich und zweckdienlich erscheinenden Feststellungen, Untersuchungen und Leistungen bei und gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten.
4. Zahlungsbedingungen
Das Sachverständigenhonorar ist bei Abholung des Gutachtens im Büro des Sachverständigen unmittelbar fällig.
Ein Versand der Gutachten erfolgt regelmäßig nur gegen Unterschrift einer Abtretungserklärung. Bei allen Zahlungen ist die Gutachten- Rechnungsnummer anzugeben.
Nach erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben werden.
5. Sachverständigenhonorar
5.1 Bei Schadengutachten richtet sich das Honorar nach der Schadenhöhe, wie sie in der BVSK Liste angegeben ist. Bei HUK Versicherungen wird grundsätzlich immer die BSVK Abrechnungshonorar angewendet und die Differnez vom Auftraggeber ausgeglichen. Als Schadenhöhe sind im Reparaturfall die kalkulierten Reparaturkosten einschl. MwSt. zuzüglich ggf. einer Wertminderung maßgebend. Bei einem Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert einschl. MwSt. vor dem Schaden die Berechnungsgrundlage. Die Honorarliste liegt zur Einsichtnahme aus. Sie wird ggfs. als Anhang dieser AGB beigefügt.
5.2 Bei Bewertungen richtet sich das Honorar nach der auch ausliegenden internen "Honorartabelle für Bewertungen".
5.3 Bei Oldtimerbewertungen richtet sich das Honorar nach der ebenfalls ausliegenden "Classic Data" Liste.
5.4 Bei Beratungen oder Gutachten nach Zeitaufwand wird ein Stundensatz von derzeit € 100,00 zuzüglich MwSt.berechnet.
5.5 Die Nebenkosten sind der ausliegenden Tabelle zu entnehmen.
5.6 In Ausnahmefällen kann auch eine Festpreisvereinbarung getroffen werden.
5.7 Rechnungsprüfungsberichte und Nachbesichtigungen gelten grundsätzlich als neue Aufträge und werden mit 25% des sich aus der Honorartabelle ergebenden Grundhonorars zzgl. Nebenkosten abgerechnet.
5.8 Die gefertigten Fotografien werden mit € 2,50 pro Stück berechnet; liegen dem Gutachten mehrere Fotosätze bei, werden die Folgeabzüge mit € 1,65 berechnet.
5.9 Bei Gerichtsgutachten wird nach dem JVEG abgerechnet.
5.10 Werden zur vollständigen Schadenfeststellung De- und Montagearbeiten erforderlich, so werden diese nach Zeitaufwand abgerechnet (siehe auch 5.4).Alle Beträge sind Nettobeträge zzgl. 19% MwSt.
6. Rechnungsprüfungsberichte/Nachbesichtigung
Rechnungsprüfungsberichte und Nachbesichtigungen gelten grundsätzlich als neue Aufträge und werden mit 25 % des sich aus der Honorartabelle ergebenden Grundhonorars zzgl. Nebenkosten abgerechnet.
7. Stornierungen
Auftragsstornierungen sind schriftlich, per Telefax oder E-Mail mitzuteilen. Stornierungskosten werden pauschal mit € 100,- zzgl. Mehrwertsteuer berechnet, sofern der AG den Nachweis nicht führt, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.
8. Gutachtenerstellung
Der AG erhält, sofern nicht anders vereinbart, das Gutachten in einfacher Ausfertigung, bestehend aus einem Original mit Original-Lichtbildsatz. Ein weiteres Duplikat und die Bilddateien werden bei Unterschrift einer Abtretungserklärung an die Versicherung gesandt. Form, Gliederung, Formulierung und Inhalt der Gutachten für Haftpflicht- und Kaskoschäden entsprechend den Richtlinien des BVSK (Bundesverband der freiberuflichen Kraftfahrzeug-sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und -Bewertung).
9. Gutachtenversand
Der Versand des Gutachtens an der AG oder auf Wunsch der AG an Dritte erfolgt auf Risiko der AG.
10. Haftung
Der AN ist verpflichtet, den erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Sofern innerhalb eines Monats nach Empfang der Expertise keine Nachbesserung verlangt wird, ist eine Haftung dann ausgeschlossen, wenn es sich um offensichtliche Mängel handelt oder der AG ein Unternehmer war. Die Haftung einschließlich Folgeschäden und der Haftung gegenüber Dritten wird, sofern es sich nicht um eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handeln, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
11. Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechts-beziehungen zwischen AG und AN gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist immer für den Kläger und Beklagten Esslingen am Neckar.
12. Informationen gemäß der Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer
Die notwendigen Informationen entsprechen der Dienstleistung-Informationspflichten-Verordnung DL-Info vom 12.03.2010 und sind in den Räumen des AN jederzeit einsehbar bzw. auf der Homepage des AN abrufbar.
13. Gerichtsstand/Schlussbestimmung
Gerichtsstand für Kaufleute ist Waiblingen Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Zusatz bei Kfz-Bewertungen: Bei Bewertungen von Kraftfahrzeugen und Kfz-Anhängern ist der AG verpflichtet, das Kfz-Sachverständigenbüro Kfz sofort Gutachten wie auch seinen Mitarbeitern vor Erstellung des Gutachtens die die Verkehrssicherheit betreffenden Mängel, ihm bekannte versteckte Mängel sowie vorausgegangene Unfälle an dem zu prüfenden Fahrzeug oder Kfz-Anhänger mitzuteilen. Die zum Fahrzeug bzw. Kfz-Anhänger gehörenden Papiere (Fahrzeugbrief, -schein, Betriebserlaubnis, Prüfbericht,
Anmeldebescheinigung der Verwaltungsbehörde) sind -soweit vorhanden- vorzulegen; ebenso Originalrechnungen über Instandsetzungen, insbesondere Aufwendungen auszuweisen. Etwaige Einsprüche gegen die Höhe der Bewertung sind unter Beifügung des Gutachtens schriftlich innerhalb einer Woche an das Kfz-Sachverständigenbüro Ries zu richten. Der Versand der Bewertungen erfolgt im Regelfall per Email oder per Nachnahme, Ausnahmen bedürfen der Schriftform und Absprache mit dem Auftragnehmer.
Der Sachverständige, auf
Ihrer Seite Herr Ries
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