Ihr Anspruch auf Nutzungsausfall oder einen Mietwagen

Inanspruchnahme eines Mietwagens oder Nutzungsausfallentschädigung 

Für die Dauer des schadenbedingten Fahrzeugausfalls können Sie grundsätzlich (Ausnahme bei sehr geringem Fahrbedarf oder bei Nutzung eines Zweitwagens) einen Mietwagen beanspruchen. Wegen zum Teil erheblicher Preisunterschiede kann es unter Umständen sinnvoll sein, Preisvergleiche anzustellen, da bei Anmietung zu überhöhten Preisen die Mietwagenkosten nicht immer vollständig von der Versicherung zu übernehmen sind. Benötigen Sie keinen Mietwagen, können sie für die Dauer des schadenbedingten Fahrzeugausfall alternativ Nutzungsausfallentschädigung geltend machen.

Wir sind in Reutlingen, Esslingen, Göppingen, Stuttgart und Tübingen für Sie da.

 

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