Inanspruchnahme eines Mietwagens oder Nutzungsausfallentschädigung
Für die Dauer des schadenbedingten Fahrzeugausfalls können Sie grundsätzlich (Ausnahme bei sehr geringem Fahrbedarf oder bei Nutzung eines Zweitwagens) einen Mietwagen beanspruchen. Wegen zum Teil
erheblicher Preisunterschiede kann es unter Umständen sinnvoll sein, Preisvergleiche anzustellen, da bei Anmietung zu überhöhten Preisen die Mietwagenkosten nicht immer vollständig von der
Versicherung zu übernehmen sind. Benötigen Sie keinen Mietwagen, können sie für die Dauer des schadenbedingten Fahrzeugausfall alternativ Nutzungsausfallentschädigung geltend machen.
Fundierte persönliche
Qualifikationen und die
Zerrtifizierung durch den
BSVK gemäß
DIN EN ISO / IEC 17024
stehen für fachliche
Kompetenz dieses
Betriebes
Neu im Program:
Verkaufsberatung
für Ihren Wertvollen
Oldtimer wie Youngtimer
Die Unabhängigkeit
Ihres Gutachters entscheidet
über Ihren Anspruch
Zentrale
73061 Ebersbach a.d. Fils
Hauptstrasse 52
Tel : 07161 - 50 776 01
info@kfz-sofort-gutachten.de
Repräsentanz Büros in:
Esslingen
Ritterstrasse 5
73728 Esslingen
0711 - 35 11 11 8
Reutlingen
Hundsschleestrasse 25
72766 Reutlingen
07121 - 15 902 55
Nürtingen
0162 78 386 78
72622 Nürtingen
Göppingen
Gartenstrasse 40
73033 Göppingen
07161-50 776 01
Stuttgart
Gutenbergstrasse 77a
70197 Stuttgart
0711- 35 11 11 8
Sie erreichen uns:
Mo. - Fr.: 08.00 - 20.00 Uhr
Sa.: 08.00 - 20.00 Uhr
der Sachverständige, auf
Ihrer Seite ist Herr Ries
|
Anrufen |
|
Anfahrt |