als Geschädigter bei einem selbstverschuldeten Unfall (Kaskoschadenfall) in Bad Boll
Wenn Sie bei einem vollständig oder zum Teil selbstverschuldeten Unfall Ihre Kaskoversicherung in Anspruch nehmen, ergeben sich Ihre Rechte, die zum Teil erheblich von Ihren oben dargestellten
Rechten im Haftpflichtschadensfall abweichen können, aus Ihrem Versicherungsvertrag. Insbesondere ist hier ein Weisungsrecht ihres Versicherers zu beachten; setzen Sie sich daher unverzüglich mit
Ihrer Versicherung in Verbindung. Aber auch hier gilt, dass Sie das Recht haben, die Werkstatt Ihres Vertrauens zu wählen und mit der Reparatur zu beauftragen.
Die Unabhängigkeit
Ihres Gutachters entscheidet
über Ihren Anspruch
Zentrale
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Herr Ries
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