Inanspruchnahme eines Mietwagens oder Nutzungsausfallentschädigung
Für die Dauer des schadenbedingten Fahrzeugausfalls können Sie grundsätzlich (Ausnahme bei sehr geringem Fahrbedarf oder bei Nutzung eines Zweitwagens) einen Mietwagen beanspruchen. Wegen zum Teil
erheblicher Preisunterschiede kann es unter Umständen sinnvoll sein, Preisvergleiche anzustellen, da bei Anmietung zu überhöhten Preisen die Mietwagenkosten nicht immer vollständig von der
Versicherung zu übernehmen sind. Benötigen Sie keinen Mietwagen, können sie für die Dauer des schadenbedingten Fahrzeugausfall alternativ Nutzungsausfallentschädigung geltend machen.
Die Unabhängigkeit
Ihres Gutachters entscheidet
über Ihren Anspruch
Zentrale
73061 Ebersbach a.d. Fils
Hauptstrasse 52
Tel : 07161 - 5077601
Fax: 07161 - 62 70 08
info@kfz-sofort-gutachten.de
Repräsentanzinfos in:
Esslingen
73728 Esslingen
0711 - 35 11 11 8
Reutlingen
72760 Reutlingen
07121 - 1590255
Nürtingen
07022- 9922824
72622 Nürtingen
Sie erreichen uns:
Mo. - Fr.: 08.00 - 20.00 Uhr
Sa.: 08.00 - 20.00 Uhr
Herr Ries
der Sachverständige auf
Ihrer Seite
Anrufen |
|
Anfahrt |