Nach Unfall Gutachter oder Werkstatt

KFZ-Schaden Gutachter oder Werkstatt?

Was nun? Eine Frage, die sich viele Unfallbeschädigten stellen und für sich nach einer Antwort suchen. Welche Unterschiede ergeben sich durch eine Werkstatt oder einem Gutachter?

 

Wer den Weg über den Gutachter wählt, der muss sich hinsichtlich der Kostenerstattung von seiner Versicherung keine Sorgen machen. Wer einen Gutachter beauftragt, der wird den Kfz-Schaden von diesen aufnehmen und bewerten lassen. Ein Sachverständiger kommt hier in der Regel vor Ort und begutachtet den Unfallschaden. Er listet sämtliche Schäden und deren Kosten für die Reparatur auf. Dieses Gutachten und der Kostenvoranschlag werden bei der Versicherung durch einen Rechtsbeistand eingereicht. Diese erstattet den Reparaturbetrag in der Regel und die Unfallgeschädigten können nun den Kfz Schaden reparieren lassen oder den Geldbetrag fiktive ausbezahlen lassen. (fiktive ohne MwSt. da sie nicht angefallen ist)

 

Wer hingegen mit seinem Kfz- Unfallschaden zur Werkstatt geht, der reicht in der Regel die Rechnung der Reparatur bei der Versicherung zur Kostenübernahme ein. Hier obliegt es dem Geschädigten, ob er eine reguläre Kfz Werkstatt aufsucht oder zu einer Vertragswerkstatt geht. Der Schaden wird bereits im Vorfeld behoben, über einen Kostenvoranschlag der die Werkstatt in Zusammenarbeit mit der Versicherung erstellt. Dieser Kostenvoranschlag  hat keine Rechtskraft und für den Geschädigten nur  Nachteile, da wesentliche Eigenschaften fehlen, wie Restwert, Merkantile Wertminderung und Wiederbeschaffungswert die nicht mit ausgewiesen werden.  Das heißt, dass der Geschädigte wesentliche Nachteile hat und seiner Sache betrogen wird.

 

 

Bei Fragen zum KFZ-Schaden Gutachter oder Werkstatt werden in der Regel bei Reparaturschäden von unter 750 - 800 Euro keine Gutachter aufgesucht, wir machen dies trotzdem, sondern der Schaden wird direkt und unmittelbar von einer beauftragten Werkstatt behoben. Wird der Schaden jedoch höher veranschlagt, so wird in der Regel ein Gutachten gefordert. Auf gar keinen Fall die Versicherung selber anrufen. Sollte die Versicherung bei Ihnen anrufen so machen Sie von Ihrem guten Recht Gebrauch und kontaktieren Sie einen freien unabhängigen Unfall Gutachter oder Sachverständiger.

 

In Absprache und gemeinsamer Zustimmung lassen sich Probleme bei der Kostenerstattung und -übernahme im Vorfeld aus dem Weg räumen. Denn wenn ein Schaden durch eine Werkstatt behoben wird, die Versicherung aber eine günstigere Werkstatt als Vertragspartner hat, so kann damit gerechnet werden, dass auch nur der geringere Betrag zurück erstattet wird. Deshalb klären Sie diese Umstände mit uns Kfz sofort Gutachter unter der Kostenfreie Rufnummer 0800 – 200 70 66 ab.

 

 

 

 

 

 

 

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